Teilnahmebedingungen
[1.] Veranstalter. Veranstalter des Gewinnspiels ist Porsche Wien, ein Verbund der Zweigniederlassungen der Porsche Inter Auto GmbH & Co KG in Liesing (Porsche Wien-Liesing), Erdberg (Porsche Wien-Erdberg), Oberlaa (Porsche Wien Oberlaa), Simmering (Porsche Wien Simmering), Hietzing (Porsche Wien-Hietzing), Muthgasse (Porsche Wien Muthgasse), Leopoldauerstraße (Porsche Leopoldauerstraße), Pragerstraße (Porsche Wien-Pragerstraße), Donaustadt (Porsche Wien Donaustadt) und Maria Enzersdorf (Porsche Maria Enzersdorf; gemeinsam in der Folge kurz: „Porsche Wien“). Sitz der Verbundzentrale ist an der Geschäftsanschrift in 1230 Wien, Ketzergasse 120.
[2.] Teilnahme. Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind ausschließlich natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Österreich haben. Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie im Zeitraum vom 13. März bis inklusive 30. Juni 2023 rechtswirksam einen Kaufvertrag über einen Neuwagen der Marke Volkswagen mit Porsche Wien unterfertigt. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kaufverträge über die Modelle:
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- Polo
- T-Cross
- Taigo
- T-Roc/T-Roc Cabrio (exklusive R-Modell)
- Golf/Golf Variant (exklusive GTE/GTI/R-Modell)
Spätestens bei der Vertragsunterfertigung ist die Teilnahme am Gewinnspiel sowie das ausdrückliche Einverständnis zu den Teilnahmebedingungen zu erklären. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt kostenlos. Jeder Teilnehmer ist zur einmaligen Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt. Der Gewinn ist an die Person des Teilnehmers (des Fahrzeugerwerbers) gebunden und nicht übertragbar. Er kann nicht durch einen Dritten im Namen des Gewinners geltend gemacht werden.
[3.] Ausschluss. Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Porsche Wien sowie Mitarbeiter der Porsche Inter Auto GmbH & Co KG, der Porsche Austria GmbH & Co OG, der Porsche Holding GmbH und verbundener Unternehmen sowie Mitarbeiter der jeweiligen Herstellerin und deren verbundener Unternehmen und alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Dritten sowie ihre Mitarbeiter und deren Angehörige. Von der Teilnahme am Gewinnspiel ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, für die der Erwerb des Neuwagens zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (Unternehmer) und über Sonderkonditionen für Flottenkunden verfügen.
[4.] Durchführung und Abwicklung. Nach jeweils 200 (in Worten: zweihundert) erfolgten Neuwagenverkäufen im Teilnahmezeitraum wird Porsche Wien einen Gewinner ermitteln. Der Gewinner erhält das Fahrzeug geschenkt, seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises entfällt, allenfalls geleistete Anzahlungen werden zinsenfrei rückerstattet. Für den Fall der Inanspruchnahme einer Finanzierung erhält der Gewinner den Gesamtkaufpreis laut Kaufvertrag ausbezahlt, wobei der Bestand des Finanzierungsverhältnisses davon unberührt bleibt. Der Gewinner wird nicht-öffentlich unter notarieller Aufsicht per Zufallsprinzip gezogen und im Anschluss telefonisch und/oder schriftlich kontaktiert und gegebenenfalls zur Bekanntgabe einer Bankverbindung eines österreichischen Bankinstituts zur Auszahlung des Gewinns aufgefordert.
[5.] Minderanzahl. Soweit die erforderliche Anzahl an Neuwagenverkäufen im Ausmaß von 200 (in Worten: zweihundert) innerhalb des Teilnahmezeitraums zum Zweck der Gewinnermittlung im Sinne von Punkt [4.] nicht erreicht wird, behält sich Porsche Wien nach freiem Ermessen vor, entweder den Gewinner unter der erreichten Minderanzahl an Neuwagenverkäufen zu ermitteln oder den Teilnahmezeitraum bis zum Erreichen der erforderlichen Anzahl an Neuwagenverkäufen im Ausmaß von 200 (in Worten: zweihundert) zu verlängern.
[6.] Entfall. Bleibt eine Antwort des Gewinners innerhalb eines Zeitraums von längstens 2 (in Worten: zwei) Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung aus, entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos. Ebenso ersatzlos entfällt der Gewinnanspruch, wenn der Gewinner nicht erreichbar ist und eine von Porsche Wien in der Folge festgesetzte Frist zur Inanspruchnahme des Gewinns fruchtlos verstreicht. Für den Fall einer Rückabwicklung und/oder sonstigen Auflösung des zur Teilnahme am Gewinnspiel berechtigenden Kaufvertrages entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos, wobei Porsche Wien für den Fall einer bereits erfolgten Auszahlung des Gewinns dessen Rückforderung ausdrücklich vorbehält.
[7.] Datenschutz. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die von ihm anlässlich des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten von Porsche Wien gemäß der zur Anwendung gelangenden Datenschutzerklärung Porsche Inter Auto GmbH & Co KG automationsunterstützt und ausschließlich für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet werden, soweit deren Verarbeitung nicht Rahmen des Neuwagenkaufs erfolgt. Die Datenschutzerklärung ist jederzeit unter https://www.porscheinterauto.at/datenschutz Soweit die Datenverarbeitung nicht im Rahmen des Neuwagenkaufs erfolgt, werden die Daten nach Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels gelöscht.
[8.] Verstoß. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen und/oder zwingende gesetzliche Vorschriften kann Porsche Wien den Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel ausschließen. Porsche Wien behält sich in einem solchen Fall die nachträgliche Aberkennung und Rückforderung des Gewinns vor.
[9.] Vorzeitige Beendigung. Porsche Wien behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigungen und ohne Angabe von Gründen zu beenden. Porsche Wien ist hierzu insbesondere berechtigt, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
[10.] Haftung. Porsche Wien wird mit der Ausführung bzw. Anweisung des Gewinns von sämtlichen Verpflichtungen aus diesem Gewinnspiel frei. Für den Fall, dass der Gewinn aus Gründen nicht in Anspruch genommen werden kann, die der Gewinner zu vertreten hat, entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos.
Porsche Wien haftet nicht für im Zusammenhang mit der Teilnahme, Durchführung und/oder Abwicklung entstehende Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig (bei Personenschäden vorsätzlich oder fahrlässig) von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht.
[11.] Sonstige Bestimmungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnahmebedingungen können jederzeit von Porsche Wien ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Diese Teilnahmebedingungen sowie jegliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Diesfalls wird die unwirksame Vereinbarung durch eine wirksame ersetzt, die der Intention der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen wird die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes der Bundeshauptstadt Wien vereinbart.